AGB

Vermieter:

Christina und Rolf Krips – Mennertalstraße 13 - 57319 Bad Berleburg

1. Verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung

  • Mit der Buchungsbestätigung und dem Erhalt der Rechnung gilt die Buchung als bestätigt.
  • Der Mietvertrag ist bindend und verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung. Der Mietvertrag kommt nur zwischen den genannten Vertragsparteien zu Stande. Mieter und Schuldner der Miete ist dabei immer der Adressat der Buchungsbestätigung. Die weitere Untervermietung seitens des Mieters an fremde Dritte ist ausdrücklich untersagt.

2. Zahlungsbedingungen und Storno der Buchung

  • Die Anzahlung wird in der Rechnung ausgewiesen und ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor dem Einzugstermin liegen, ist die Zahlung des Gesamtpreises sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
  • Eine geforderte Kaution ist spätestens mit der letzten Rate zu überweisen; Sie wird auf eine vom Mieter zu nennende Bankverbindung oder ein Paypal-Konto nach Auszug und ggf. Verrechnung von Ansprüchen aus Mietschäden zurück gezahlt. Kreditkartenzahlungen können bei allen Buchungen akzeptiert werden. Eventuelle Mehrkosten durch Bearbeitungsgebühren behalten wir uns vor an den Gast weiter zu berechnen. Bargeldzahlungen oder die Zahlung per Scheck vor Ort werden nicht akzeptiert.
  • Bei unangekündigtem Nichterscheinen am Anreisetag ist der Mietpreis in voller Höhe fällig und wird nicht zurückvergütet. Angekündigte verspätete Anreisen berechtigen nicht zur (anteiligen) Rückvergütung des Mietpreises. Selbiges gilt für frühere Abreisen.
  • Eine Stornierung bis einem Monat vor Beginn des Mietzeitraums ist kostenfrei möglich; die Anzahlung wird in diesem Fall erstattet.
  • Bei Stornierung bis vier Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Mietpreises an.
  • Bei einer Stornierung von weniger als zwei Wochen bis zu einer Woche vor Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
  • Wird die Buchung in weniger als einer Woche vor Mietbeginn storniert, werden 90 % des Gesamtpreises als Stornogebühr fällig.
  • Kann die Mietsache anderweitig vermietet werden, reduziert sich die Stornogebühr auf 20 % des Mietpreises.
  • Unter Umständen empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

3. An- und Abreise

  • Der Einzug ist am Anreisetag nach 15 Uhr möglich. Der Auszug muss am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Abweichungen hiervon sind ausnahmsweise und nach Absprache möglich, sofern es die vorhergehende und nachfolgende Belegung zulässt.

4. Verwendung der Wohnung und Behandlung der Wohnung

  • Die vom Mieter angemietete Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Andere Verwendungen, insbesondere das Feiern von Festen und Partys, ist ausdrücklich untersagt.
  • Der Mieter verpflichtet sich, alle ihm überlassenen Mietgegenstände, pfleglich zu behandeln. Schäden in oder an der Wohnung / dem Haus oder an dessen Inventar sind dem Vermieter oder einer beauftragten Person umgehend mitzuteilen.
  • Bereits bei Ankunft entdeckte Mängel müssen umgehend dem Vermieter oder einer beauftragten Person angezeigt werden; sonst haftet der Mieter für diese Schäden.
  • Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen. Beanstandungen sind vor Ort vorzutragen; für spätere Beanstandungen, die nach dem Ende des Aufenthaltes oder dem Verlassen der Ferienwohnung / des Ferienhauses dem Vermieter vorgetragen werden, ist der Schadenersatz ausgeschlossen.
  • Der Mieter ist verpflichtet bei einer Leistungsstörung, im Rahmen einer (gesetzlichen) Schadenminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um den Schaden gering zu halten.
  • Der Mieter verpflichtet sich an die gültige Hausordnung zu halten; diese liegt in der Wohnung aus bzw. wurde dem Mieter vorab übermittelt.

5. Aufenthalt

  • Die Ferienwohnung / das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sofern weniger Personen als angemeldet einziehen, erfolgt keine Rückerstattung.
  • Darüber hinaus berechtigt die Mitnahme von unbekannten Personen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

6. Haftung des Vermieters

  • Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
  • Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
  • Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

7. Haftung des Mieters

  • Ist in der angemieteten Wohnung ein Schaden entstanden, der durch den Mieter verursacht wurde, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf. Sollte der Mieter über keine Haftpflichtversicherung verfügen, kommt er persönlich für den entstandenen Schaden auf. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle ihn begleitenden Personen. Eine vorab geforderte Kaution soll die erwarteten Kosten zur Behebung eines Schadens absichern.

8. Zugang aus wichtigem Grund

  • Der Vermieter kann die Wohnung nach Absprache mit dem Mieter jederzeit auch in Abwesenheit des Mieters betreten oder hierfür Dritte zur Ausführung von Arbeiten beauftragen.
  • Liegt ein besonders wichtiger Grund vor, beispielsweise zur Abwendung einer Gefahr für die Wohnung, behält sich der Vermieter das Recht vor, auch ohne vorherige Absprache mit dem Mieter die Wohnung zu betreten.

9. Datenschutz

  • Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Weitere Hinweise können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
  • Die Überwachungskamera mit Sichtfeld auf den Parkplatz und der Zuwegung zu den Häusern dient der Sicherheit des Objektes, insbesondere bei Leerstand. Bei Bewegung werden Aufnahmen archiviert, um sie bei Bedarf auswerten zu können. Eine weitere Überwachung der Außenbereiche findet nicht statt.

10. Schlussbestimmungen

  • Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters; hilfsweise des Ferienhauses / der Ferienwohnungen. Erfüllungsort ist der Standort der Immobilie.